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Import Cites-pflichtiger Schlangen aus Deutschland


Es kommt immer wieder vor, dass im Schlangenforum nachgefragt wird, wie man eigentlich Reptilien, insbesondere Cites-pflichtige Schlangen in die Schweiz importiert.

Das ganze ist gar nicht so eine Hexerei, und ich werde versuchen, den genauen Ablauf in diesem Bericht für jeden klar verständlich zu erläutern.

Für ALLE wildlebenden nicht domestizierten Arten von Reptilien ist eine Einfuhrgenehmigung notwendig !
Nicht CITES geschützte Tiere benötigen einfach KEINE Ausfuhrbewilligung des Herkunftlandes.

Als erstes muss man herausfinden ob das Tier, welches man importieren will, überhaupt unter das Washingtoner Artenschutzabkommen fällt, dies kann man auf der Homepage von CITES ( www.cites.org ) Rubrik „species database“ unter Angabe des wissenschaftlichen Namens und teilweise auch des Trivialnamens herausfinden. Es gibt dafür drei Einteilungen, von denen Anhang I und II für die meisten hier massgebend sind.

Anhang I (WA 1) = Von der Ausrottung bedrohte Arten, die durch den internationalen Handel in ihrer Existenz zusätzlich gefährdet werden könnten. Lebende Tiere können zur Zucht und zu Forschungszwecken eingeführt werden, sofern die Bewilligung der zuständigen Behörden vorliegt. Mit diesen Tieren ist ein kommerzieller Handel generell verboten, ausser es handelt sich um Nachzuchttiere ! In diesen Anhang gehört z.B. die Madagaskarboa.

Anhang II (WA 2) = Arten die von der Ausrottung bedroht werden können, falls der Handel nicht streng geregelt und kontrolliert wird. Darunter fallen alle Riesenschlangen ausser denen die bei Anhang I aufgeführt sind.

Bei der Einfuhr gibt es natürlich auch Ausnahmen, aber diese zu erläutern würde wohl länger dauern und sind für jeden auf www.bvet.admin.ch nachzulesen.

Am besten erkläre ich das Ganze mit einer theoretischen Einfuhr von Python regius.

Python regius fallen im WA unter Anhang II, man muss also Einfuhr und Ausfuhrpapiere (Cites) am Zoll vorweisen.

Für die Bestellung einer Einfuhrbewilligung braucht man:

1. Die vollständige Anschrift des Verkäufers
2. Den korrekten Lateinischen Namen des Tiers
3. Die Anzahl der zu importierenden Tiere
4. Das Herkunftsland
5. Bei welchem Zollamt man importieren will, meistens Basel (Autobahn)

Das ganze kann man per E-Mail ( import.export@bvet.admin.ch ) beantragen.

Es kann auch vorkommen das der Antrag per Mail nicht so gut ankommt und nachträglich ein Formular gemailt werden muss. Dieses findest Du hier: Einfuhrgesuch für Tiere

Nach ca. 10-21 Tagen hat man die Einfuhrbewilligung im Briefkasten. Bitte kontrolliert bei erhalt immer die Richtigkeit ansonsten gibt es Probleme bei der Einfuhr.

Falls Änderungen angebracht werden müssen, sofort die Nummer 031 323 85 09 anrufen dort wir jemand Dein Anliegen aufnehmen und an die zuständige Person weiterleiten.
Das erhaltene Formular muss man retournieren und bekommt dafür ein neues, auf welchem die Angaben nun korrekt sein sollten.


Der Verkäufer seinerseits muss in Bonn die Cites-Papiere anfordern, dazu braucht er folgende Angaben von Euch:

1. Die vollständige Anschrift
2. Das Herkunftsland (Schweiz)
3. Die Tierart und die Menge (sollte ja klar sein)

In Deutschland dauert es ca. 2 Monate bis die Papiere da sind. Das bedeutet, man muss frühzeitig planen wenn man ein Tier z.B. von Hamm mitnehmen will.

Neu hat der Grenztierarzt (Citeskontrollstelle) feste Schlateröffnungszeiten und somit enfällt die vorgängige Anmedlung per Telefon. Man sollte aber trotztdem darauf achten, nicht später als 15 Uhr am Zoll zu sein, sonst wird’s knapp. Der Zollaufenthalt dauert ca. 1-2 Std. (Kleiner Tipp am Rande: Nervt die Beamten nicht sonst geht es nur noch viel länger)

Beim Züchter angekommen wird er Euch die Internationalen Cites-Papiere übergeben (es werden nur Originale akzeptiert), achtet darauf, dass ihr drei Exemplare erhaltet. Eines geht nach dem Import zurück nach Bonn, eines geht nach Bern und eines bekommt Ihr.

Ausserdem braucht Ihr noch eine Quittung für die gekauften Tiere inkl. 16 % Mwst., die am Zoll auch vorgewiesen werden muss.

Am Zoll Basel/Weil am Rhein angekommen, wird man wie meistens durchgewinkt, aber Ihr müsst anhalten und dem Zöllner sagen, dass Ihr Citespflichtige Schlangen importieren wollt. Er wird Euch auf die Seite nehmen, und ein Beamter wird Euch sagen, wo ihr hinfahren müsst.

Wenn ihr bei der Schranke vorbei seid, müsst ihr über den ganzen Platz fahren und Euch immer rechts halten, bis ihr dann rechts ein rundliches Gebäude sieht. Parkiert da irgendwo. Geht mit den Papieren aber ohne Tiere ins Zollgebäude.

Wenn ihr nun in das Zollgebäude kommt, müsst Ihr zuerst links zum Deutschen Zoll um die Tiere zu exportieren. Nehmt einen von den offenen Schaltern, und weist die Papiere vor. Ihr bekommt von im eine Art Kontrollformular, auf das Ihr die Tiere, die Anschrift und die Autonummer schreiben müsst. Das Formular wird bei jedem Schalter abgestempelt, und muss am Schluss bei der Ausfahrt an der Schranke abgegeben werden. Manchmal möchte der deutsche Zöllner die Tier anschauen,achtet dann darauf dies nur in einem Raum zu machen der mind.20 Grad hat. Vorallem im Winter sehr wichtig!

Nachher müsst Ihr zwei Stöcke hoch, zum Schweizer Zoll, um die Tiere zu importieren. Wieder müssen alle Formulare übergeben werden, und nach einer Kontrolle wird der Beamte Euch wahrscheinlich ein Formular mit 6 Seiten geben, welches Ihr ausfüllen müsst. Ich bin mir nicht sicher, ob Ihr dies erst am Schweizer, oder schon am Deutschen Zoll bekommt, da ich dies immer zuhause vorbereite, und somit Exemplare dafür bei mir habe. Spielt ja keine Rolle, ich erkläre Euch wie es ausgefüllt werden muss. Diese Infos hab ich von einem guten Kumpel erhalten; Danke Markus!!

Ausfüllen Formular 11.010 d

Bitte achtet darauf sehr stark zu schreiben!

Punkt 2: Der Verkäufer
Punkt 8: Käufer
Punkt 9: Das gleiche wie in Punkt 8, also Dito
Punkt 11: Wenn aus Deutschland (DE)
Punkt 14: das gleiche wie in Punkt 8+9, also Dito
Punkt 31: die genaue Bezeichnung in Deutsch
und Lateinisch, sowie die Stückzahl der Schlangen
Punkt 33: Bei Riesenschlangen 0106.20/00
Punkt 35: Gewicht in Kilogramm
Punkt 38: Gewicht in Kilogramm
Punkt 41: Die Stückzahl der Schlangen
Punkt 44: Einfuhrbewilligungs-Nr. und Cites-Nr.
Punkt 45: Wert mit Mwst.
Punkt 46: Wert ohne Mwst.
Punkt 48 : Bar (Zahlungsart)
Punkt 54: Ort und Datum der Einfuhr, plus Unterschrift


Das wäre alles was Ihr ausfüllen müsst, den Rest machen die am Zoll. Wird dieses Formular nicht selber ausgefüllt muss dies die Spedition im selben Gebäude für Euch tun und das verursacht zusätzliche kosten!

Der Zöllner wir noch nachfragen an welcher Citeskontrollstelle Ihr die Tiere vorweisen möchtet,damit es die Papiere dorthin faxen kann.Der einfachste Weg ist die Kontrollstelle im Frigo St.Johann ca. 5 Min vom Zoll entfernt.Wer noch nie da war,kann einen Lageplan beim Zöllner verlangen.

Danach müsst ihr nur noch nebenan bei der Kasse bezahlen. Die Höhe des zu bezahlenden Betrags hängt von der Quittung ab. Fixkosten sind:
• ATU-Gebühren Fr.88.-
• Die 7.6% Mwst. hängen von der Höhe der Quittung ab.

Schnappt Euch nun alle Papiere und geht zum Auto und fahrt in Richtung Ausfahrt. Dort müsst Ihr an der Schranke den Passierschein abgeben.

Jetzt nur noch die Citeskontrollstelle innert 2 Tage aufsuchen und alle Tiere dem Tierarzt vorweisen.
Öffnungszeiten der Kontrollstellen findest Du hier: Artenschutzkontrolle

Geschafft, nun ab nach Hause und die Tiere einquartieren.


Ich hoffe, ich hab Euch einigermassen verständlich erklärt wies geht, und wünsche viel Erfolg beim Importieren.



Wichtige Telefonnummern:

Autobahnzoll Basel 061 638 11 11
Zollamt Basel 061 287 11 11
Basel Frigo St.Johann 061 313 30 59
Bundesamt für Veterinärwesen 031 323 30 33


Tiere die ohne Einfuhrbewilligung in die Schweiz eingeführt wurden, werden vom BVET eingezogen ! Der doch geringe Aufwand um ein Tier legal einzuführen wird hier beschrieben, also macht euch die Mühe ! Wenn es schief geht, ist es das Tier das darunter leiden muss.

__________________
Gruess Dani


Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von Patrick am 01.09.2005 17:40.

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Alle Zollstellen mit den gültigen Abfertigungszeiten,
Deutsch-wie auch der Schweizer Zoll.

Bitte Anhang beachten.

Dateianhang:
Abfertigungszeiten_Zoll_Dienststellen.pdf (120 KB, 1751 mal heruntergeladen)

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