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schaich
Gast
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Hoi Eliane
Das Halten einheimischer Amphibien und Reptilien ist nur erlaubt, wenn diese aus einer legalen Nachzucht stammen.
Eine Haltebewilligung ist nicht nötig, da die Tiere ungefährlich sind und nicht spezielle Terrarienanforderungen stellen, aber es empfiehlt sich, sich einen schriftlichen Herkunftsnachweis ausstellen zu lassen (vom Vorbesitzer), um nicht in den Verdacht zu geraten, sich in der Natur bedient zu haben
Bufo viridis ist meines Erachtens nicht (mehr) einheimisch, aber ich denke, Du gehst von (mittel)europäischen Arten aus. Für diese sehr aktive Krötenart würde ich ein 120er-Terrarium nehmen. Grösser ist natürlich immer besser.
Legale Nachzuchten von Amphibien sind in der Schweiz Mangelware; Du wirst Dich also Richtung Deutschland orientieren müssen, wo einige erfolgreiche Züchter, z.B. des Feuersalmanders, zu finden sind.
Einzelne Arten mit speziellen Temperaturansprüchen sind in der Wohnung eher schwer -d.h. mit grossem Aufwand - zu halten, da sie feucht-kühle bis kalte Lebensräume benötigen: Feuersalamander, Alpensalamander, Grasfrosch. Gegen einheimische Arten spricht eigentlich nur die schwierige Beschaffung.
Gruss, Christian
PS: Der User Mandragora hält Triturus alpestris, den würde ich mal um Rat fragen.
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von schaich am 14.08.2011 23:12.
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14.08.2011 23:03 |
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Oke, vielen Dank... hm, das wird also komplizierter als ich gedacht habe...
Nachzuchten sind es nicht, sie stammen aus einem Versuch an der Uni (mit Kaulquappen) und sollten eigentlich eingeschläfert werden. Bis jetzt leben sie an der Uni, also ganz legal. Aber nach Hause nehmen wird dann wohl nichts. In dem Falle werde ich mal wieder einen Zoo suchen der sie aufnimmt...
Zum Thema Einheimisch: Bufo viridis wurde in der Schweiz zwar nicht mehr nachgewiesen, es ist aber eine einheimische Art, da sie im umliegenden Aussland vorkommt und theoretisch wieder (?) hier leben können, bzw wäre es auch möglich, das sie durch den Klimawandel neue Gebiete in der Nordschweiz erobern (oke, das ist sehr optimistisch...).
Dieser Beitrag wurde schon 1 mal editiert, zum letzten mal von zoe_dendrobates am 15.08.2011 00:07.
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15.08.2011 00:00 |
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schaich
Gast
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Da die Universität legaler Besitzer der Tiere ist, sehe ich kein Problem, warum sie Dir die Tiere nicht abtreten / schenken oder verkaufen kann und warum Du sie nicht zu Hause halten kannst? Du verletzt damit kein Gesetz.
Da sie eh getötet werden sollen / sollten, wird die Uni kein Interesse mehr an Ihnen haben.
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15.08.2011 09:59 |
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