Bewilligungspflichtige Reptilien |
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Folgende Amphibien und Reptilien dürfen in der Schweiz auch nichtgewerbsmässig nur mit Bewilligung gehalten werden
(Neue Verordnung, gültig sein September 2001):
Riesen- und Sporenschildkröten
Meeresschildkröten, Krokodile
grosse Leguane
Chamaeleo calyptratus (Jemenchamäleon)
Grosstejus
Brückenechsen
Warane, die erwachsen eine Gesamtlänge von mehr als 1 m erreichen + Varanus mitchelli + Varanus semiremex,
Krustenechsen
Giftschlangen
Riesenschlangen, die erwachsen mehr als 3 m lang werden (ausgenommen Boa constrictor)
Riesensalamander
Für Tiere, die ausserordentlich schwierig zu halten sind, darf die kantonale Behörde eine Bewilligung nur erteilen, wenn das Gutachten eines anerkannten Fachmannes nachweist, dass die tiergerechte Haltung gesichert ist. Folgende Amphibien und Reptilien fallen unter diese Bestimmung:
(Neue Verordnung, gültig sein September 2001):
Meerechsen
Chamäleons, ausgenommen Chamaeleo calyptratus
Python(Morelia) boeleni
Seeschlangen (Hydrophiidae)
Goliathfrosch (Conraua goliath)
__________________ Rechtschreibfehler sind gewollt und dienen zur Unterhaltung des Leser!
BUCK FUSH!
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